Start Ratgeber EDI im Handel

EDI im Handel: ORDERS, DESADV, INVOIC

Viele Handelspartner bestellen nur per EDI. Welche Nachrichten es gibt, wie sie übertragen werden und was Lieferanten brauchen.

Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

EDI steht für Electronic Data Interchange, den Austausch von Geschäftsdokumenten zwischen Systemen ohne Papier und ohne Abtippen. Im Handel ist EDI für Lieferanten oft Voraussetzung, um überhaupt gelistet zu werden.

EDIFACT und EANCOM

Der verbreitete Standard im Handel ist UN/EDIFACT. EANCOM ist eine Teilmenge davon, die GS1 für den Handel festgelegt hat. Eine Nachricht besteht aus Segmenten wie BGM für den Belegkopf, NAD für Partner oder LIN für Positionen.

Die wichtigsten Nachrichten

NachrichtBedeutungRichtung
ORDERSBestellungHandel an Lieferant
ORDRSPBestellbestätigungLieferant an Handel
DESADVLieferavisLieferant an Handel
INVOICRechnungLieferant an Handel
REMADVZahlungsavisHandel an Lieferant

Übertragungswege

Für den Transport der Nachrichten gibt es mehrere Wege. Welcher genutzt wird, legt meist der Handelspartner fest:

EDI ohne Dienstleister

Viele Lieferanten nutzen einen EDI-Dienstleister, der Nachrichten umwandelt und weiterleitet, oft mit Gebühren je Nachricht. Alternativ erzeugt und verarbeitet die eigene Software die Nachrichten direkt.

EDI direkt in blueBilling

ORDERS, DESADV und INVOIC werden in blueBilling erzeugt und verarbeitet. Übertragung per X.400, AS2 oder SFTP, ohne Gebühr je Nachricht.

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