Start Funktionen E-Rechnung und GoBD

E-Rechnung ohne Aufpreis

ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung nach EN 16931 entstehen direkt aus der Rechnung. Belege werden festgeschrieben und unveränderbar abgelegt.

EN 16931Format je KundeGoBD von Haus aus
RE
Rechnung RE-2026-1041Musterhandel Nord GmbH
Festgeschrieben
NETTO4.044,20 €48 Positionen
BRUTTO4.812,60 €USt 19 %
FÄLLIG23.11.2 % Skonto
ZUGFeRDXRechnungEDI INVOIC
E-Rechnung nach EN 16931geprüft

Die E-Rechnung wird Pflicht. Sie sind schon bereit.

Empfangen müssen Unternehmen E-Rechnungen schon seit 2025. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz sie auch versenden, ab 2028 alle.

Stand Oktober 2026. Keine steuerliche Beratung.
E-Rechnung kostenlos prüfen
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FUNKTIONEN

E-Rechnung und GoBD in einem

Senden

Jede Rechnung als ZUGFeRD, Factur-X oder XRechnung. Das Format ist je Kunde hinterlegt.

Empfangen

Eingehende Rechnungen werden über den Importer ausgelesen und gehen in den Freigabeworkflow.

Oder per EDI

Handelspartner mit EDI bekommen die Rechnung als INVOIC.

Festschreibung

Belegsummen werden beim Abschluss festgeschrieben, Kassenbuch und Monatsabschluss sind festschreibbar.

Belegablage

PDFs liegen unveränderbar in der Belegablage, jederzeit wieder abrufbar.

Protokollierung

Änderungen werden protokolliert und bleiben nachvollziehbar.

FAQ

Häufige Fragen

Kostet die E-Rechnung extra?

Nein. ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung sind ohne Aufpreis enthalten.

Welche Formate werden unterstützt?

ZUGFeRD und Factur-X (CII) sowie XRechnung, jeweils nach EN 16931. Für EDI-Partner zusätzlich EDIFACT INVOIC.

Was ist mit eingehenden E-Rechnungen?

Eingangsrechnungen werden über den Importer ausgelesen, auch per KI, und durchlaufen den Freigabeworkflow.