Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen schrittweise Pflicht. Für den Empfang gilt das bereits seit dem 1. Januar 2025.
Die Fristen
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für den Versand gelten noch Übergangsregeln. |
| 1. Januar 2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. |
| 1. Januar 2028 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden. Die Übergangsregeln enden, auch für bisherige EDI-Verfahren. |
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das die europäische Norm EN 16931 erfüllt. Das sind vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine einfache PDF oder ein eingescanntes Papier ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.
Was heißt das für Händler?
- Eingangsrechnungen kommen zunehmend als XML. Sie brauchen ein System, das sie lesen und prüfen kann.
- Für den Versand muss je Kunde klar sein, welches Format er bekommt: ZUGFeRD, XRechnung oder EDI.
- E-Rechnungen müssen im Originalformat aufbewahrt werden, also als XML, nicht nur als Ausdruck.
E-Rechnung ohne Aufpreis
blueBilling erzeugt ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung direkt aus der Rechnung. Das Format ist je Kunde hinterlegt.
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