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E-Rechnungspflicht: Was gilt wann?

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 und 2028 wird auch der Versand Pflicht. Die Fristen, Ausnahmen und Formate im Überblick.

Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen schrittweise Pflicht. Für den Empfang gilt das bereits seit dem 1. Januar 2025.

Die Fristen

AbWas gilt
1. Januar 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für den Versand gelten noch Übergangsregeln.
1. Januar 2027Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden.
1. Januar 2028Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden. Die Übergangsregeln enden, auch für bisherige EDI-Verfahren.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das die europäische Norm EN 16931 erfüllt. Das sind vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Eine einfache PDF oder ein eingescanntes Papier ist keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.

Was heißt das für Händler?

Prüfen Sie, ob eine Rechnung die Anforderungen erfüllt, mit unserem kostenlosen Werkzeug: E-Rechnung prüfen.

E-Rechnung ohne Aufpreis

blueBilling erzeugt ZUGFeRD, Factur-X und XRechnung direkt aus der Rechnung. Das Format ist je Kunde hinterlegt.

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FAQ

Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025. Eine E-Mail-Adresse zum Empfang reicht dafür aus, die Rechnung muss aber lesbar gemacht und aufbewahrt werden können.

Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?

Ab 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, sonst ab 2028.

Ist eine PDF per E-Mail noch erlaubt?

Während der Übergangszeit ja, mit Zustimmung des Empfängers. Danach gilt im B2B-Bereich nur noch die E-Rechnung.